Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wüstenperle

 

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Wüstenperle den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

 

1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Wüstenperle zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Wüstenperle dem Reisekunden eine Reisebestätigung aushändigen.

 

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Wüstenperle vor, an das Wüstenperle für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.

 

1.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von Wüstenperle (Prospekt, Detailprogrammen und Reiseinformationen) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

 

3. Leistungsänderungen / Preisanpassung

3.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Wüstenperle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Wüstenperle weist darauf hin, dass der Charakter unserer Trekkingreisen geprägt ist von oft fehlender Detailplanbarkeit und Störungsmöglichkeiten. (Wetter, Straßen- und Wegezustand, behördliche Willkür, Transportmittel etc.) Aus diesen Gründen entstandene Verzögerungen, Einschränkungen oder der Entfall von Programmpunkten werden von den Vertragspartnern als mögliche Störung vorhergesehen und nicht als Reisemangel verstanden. Es können daraus auch keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.

 

3.2. Wüstenperle ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

3.3. Wüstenperle behält sich vor, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, zu erhöhen. Bei einer Änderung des Wechselkurses kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Wüstenperle verteuert hat. Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Wüstenperle ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt davon zu unterrichten.

 

3.4. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

4. Bezahlung

4.1. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 125,00 EUR fällig.

 

4.2. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig. Der Kunde erhält rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden die Voucher dem Kunden per Fax gesendet. Mehrkosten durch besondere Versandverfahren (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.

 

4.3. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Wüstenperle nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Ziffer 5) zu verlangen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Wüstenperle. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Wüstenperle den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651 i II BGB eine Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung nach § 651 i II BGB kann Wüstenperle diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung gemäß § 651 i III BGB pauschalieren.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 % Reisepreises
ab 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab dem 7. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

 

5.3. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Wüstenperle nachzuweisen, dass Wüstenperle kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

 

5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wüstenperle kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

5.5. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und zudem eine Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit. (Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens).

 

5.6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen, können nicht erstattet werden.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch Wüstenperle

Wüstenperle kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:

6.1. Ohne Einhaltung einer Frist , wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrags gerechtfertigt ist. Trotz der Kündigung bleibt der Anspruch auf den vollen Reisepreis erhalten. Der Wert der ersparten Aufwendungen , den Wüstenperle aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, einschließlich der von unseren Leistungsträgern Gutgebrachten Beträge, kann angerechnet werden.

 

6.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn eine von Wüstenperle ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rückritt ist dem Kunden unverzüglich gegenüber zu erklären. Der bis dahin gezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

 

6.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung er Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Wüstenperle deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, darstellen würden. Der Kunde erhält auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

6.4. Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.

 

7. Gewährleistung

7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder Wüstenperle angezeigt werden. Wüstenperle kann u. a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

 

7.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen

 

7.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Wüstenperle keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Wüstenperle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

8. Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung von Wüstenperle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit Wüstenperle für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h I BGB wird verwiesen.

 

8.2. Die deliktische Haftung von Wüstenperle für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.

 

8.3. Wüstenperle haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

 

8.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen Wüstenperle ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h II BGB wird verwiesen.

 

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisekunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber Wüstenperle zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651 f BGB) hat der Reisekunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber Wüstenperle geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass Wüstenperle eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.

 

10.2. Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

11. Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1. Der Kunde informiert sich über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt.

 

11.2. Wüstenperle haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Wüstenperle mit der Besorgung beauftragt hat.

 

11.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

 

12. Gerichtsstand

12.1. Der Gerichtsstand von Wüstenperle ist der Geschäftssitz in Berlin.

 

12.2. Für Klagen von Wüstenperle gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Wüstenperle maßgebend.

 

13. Sonstige Bestimmungen

13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge.

 

13.2. Stand dieser Reisebedingungen ist August 2007.

Kundenrezensionen

Helmut Kast
Helmut Kast
2023-07-29
Wir hatten ein phantastisches Reiseerlebnis in der Wüste Marokkos. Mit unserer kleinen Reisegruppe von 6 Personen wurden wir von dem Team des Reiseunternehmens „Wüstenperle“ bestens begleitet. Die Guides waren sehr freundlich, humorvoll und kompetent. Die Tagestouren wurden mit uns besprochen und an unsere Bedürfnisse angepasst. Das Essen wurde von einem extra engagierten Koch liebevoll zubereitet und war sehr lecker. Wir haben uns auf der ganzen Reise sehr wohl gefühlt und können das Reiseunternehmen bestens empfehlen. Vielen herzlichen Dank für das wunderbare Erlebnis! Helmu
Sunhild Hardorp-Maasch
Sunhild Hardorp-Maasch
2022-11-28
Wir hatten als Familie eine traumhafte 5-tägige Tour durch den Süden Marokkos, inclusive Übernachtung in der Wüste. Ein einmaliges Erlebnis! Alles war perfekt organisiert, unser Fahrer Ambarek und sein Begleiter Sadik haben uns ihr Land sehr nahe gebracht und konnten uns so vieles erzählen. Eigentlich wollten wir schon im Frühjahr 2020 reisen, leider ging das wegen Corona nicht. Die Reise blieb bestehen und wir sind glücklich diese besondere Tour 2022 nachgeholt zu haben! Danke an alle die dies möglich gemacht haben. Wir können die Reise nur weiterempfehlen!
maroccanshop
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2022-10-05
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